Schulzentrum Hall in Tirol

Die moderne Schule für Alle

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Universitätsallee 1

6060 Hall in Tirol

07:45 - 17:35

Montag bis Freitag

Häufig gestellte Fragen

Leistungsniveaus Standard und Standard AHS

  • In den leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen ist nach einem Beobachtungszeitraum für die Schülerin bzw. den Schüler festzulegen, nach welchem Leistungsniveau sie bzw. er zu unterrichten ist.
  • Der Beobachtungszeitraum umfasst höchstens zwei Wochen und wird von der Schulleiterin bzw. vom Schulleiter festgelegt.
  • Die Zuordnung zu den Leistungsniveaus hat die Konferenz der Lehrerinnen und Lehrer vorzunehmen, die den betreffenden Pflichtgegenstand unterrichten werden. Wenn nur ein Lehrer den betreffenden Pflichtgegenstand unterrichten wird, hat diese bzw. dieser die Zuordnung vorzunehmen.
  • Diese Zuordnung – nach dem Beobachtungszeitraum zu Schulbeginn – ist dem Schüler innerhalb von drei Tagen schriftlich bekannt zu geben.
  • Gegen diese Zuordnung zu Schulbeginn gibt es keine Widerspruchsmöglichkeit!
  • Ab Bekanntgabe ist die Schülerin bzw. der Schüler berechtigt, sich bei der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter innerhalb von fünf Tagen für die Ablegung einer Aufnahmsprüfung in das höhere Leistungsniveau anzumelden.
  • Diese Aufnahmsprüfung ist vor einer Prüfungskommission abzulegen, der
    1. als Prüferin bzw. als Prüfer eine von der Schulleiterin bzw. vom Schulleiter zu bestimmende den Pflichtgegenstand unterrichtende Lehrerin bzw. unterrichtender Lehrer und
    2. als Beisitzerin bzw. als Beisitzer die Lehrerin bzw. der Lehrer, die bzw. der die Schülerin bzw. den Schüler im Beobachtungszeitraum unterrichtet hat, angehören.
  • Gegen das Nicht-Bestehen dieser Aufnahmsprüfung ist ein Widerspruch an die zuständige Schulbehörde zulässig.

Nachmittagsbetreuung und Mittagstisch

Die schulische Tagesbetreuung bzw. der bedarfsorientierte Mittagstisch werden Montag bis Donnerstag angeboten. Beim bedarfsorientierten Mittagstisch werden die Kinder bereits um 14:00 Uhr entlassen (falls kein Nachmittagsunterricht stattfindet).

Bei der schulischen Tagesbetreuung werden die Kinder um 16:00 Uhr entlassen.

Bei der schulischen Tagesbetreuung wird Ihr Kind bis 16:00 Uhr mit Beginn des Unterrichtsendes betreut. Nach der letzten Unterrichtsstunde am Vormittag nimmt Ihr Kind im Eingangsbereich das Mittagessen ein. Ab 14:10 Uhr teilt sich die Betreuung in einen jeweils 1-stündigen Freizeit und/oder Lernteil auf.

Im Freizeitteil haben die Kinder die Möglichkeit, Spiele zu spielen oder an kreativen Bastel- und Malprojekten teilzunehmen. Sie werden während dieser Zeit von Freizeitpädagog*innen betreut.

In der gegenstandsbezogenen Lernzeit (GLZ) steht den Schüler*innen fachkundiges Lehrpersonal zur Verfügung, um sich auf Tests, Schularbeiten oder Prüfungen in einzelnen Gegenständen vorzubereiten.

Beim bedarfsorientierten Mittagstisch können die Kinder nach der letzten Vormittagsstunde eine warme Mahlzeit einnehmen, sich danach noch etwas zu entspannen oder Hausaufgaben erledigen. Wenn die betreffenden Kinder keinen Nachmittagsunterricht haben, werden sie um 14:00 Uhr von der Schule entlassen.

Eine Anmeldung ist grundsätzlich ganzjährig möglich. Die Abmeldung ist nur semesterweise möglich!

Die Kosten für den Selbstkostenanteil des Betreuungsteils sowie die Kosten pro Mahlzeit werden jährlich von der Stadtgemeinde Hall festgelegt. Im Schuljahr 2024/25 waren die Kosten monatlich

  • für den bedarfsorientierten Mittagstisch (bis 14:00 Uhr)

25 Euro Selbstkostenanteil plus 5 Euro pro konsumierter Mahlzeit

  • für die schulische Tagesbetreuung (bis 16:00 Uhr)

35 Euro Selbstkostenanteil plus 5 Euro pro konsumierter Mahlzeit