Schulzentrum Hall in Tirol

Die moderne Schule für Alle

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Allgemeine Informationen zu den Verhaltensnoten

Ein angenehmes Schulklima und eine von gegenseitiger Wertschätzung und Respekt geprägte Atmosphäre sind die Grundvoraussetzungen für eine förderliche Lernumgebung.
Eine angemessene Verhaltenskultur hilft, dieses positive Klima für ein gemeinsames Arbeiten zu ermöglichen.
Aus diesem Grund spielt die Einhaltung von Regeln und Pflichten eine wichtige Rolle. Wie gut den SchülerInnen die Einhaltung gelingt, spiegelt sich in der Verhaltensnote wider.
Diese Verhaltensnote soll auch als Rückmeldung an die SchülerInnen verstanden werden, wie sie ihr Verhalten positiv ändern können.

Zusammenfassung der gesetzlichen Vorlagen

Durch die Verhaltensnoten ist zu beurteilen:

  • Persönliches Verhalten
  • Einordnung in die Klassengemeinschaft
  • Einhaltung der Anforderungen der Schulordnung

Pflichten, die von den SchülerInnen gemäß SCHUG § 43 zu erfüllen sind (Auszug):

  • Förderung der Unterrichtsarbeit
  • Regelmäßiger und pünktlicher Schulbesuch
  • Mitbringen der nötigen Unterrichtsmittel

Ziel der Verhaltensnoten:

  • Selbstkontrolle des Schülers / der Schülerin
  • Selbstkritik des Schülers / der Schülerin

Zu berücksichtigen sind ferner:

  • die Anlagen des Schülers / der Schülerin
  • das Alter
  • das Bemühen um ein ordnungsgemäßes Verhalten

Aktuelle Gesetzeslage:

Schulunterrichtsgesetz §43 Absatz 1 & 2

Schulunterrichtsgesetz § 18 Absatz 5

Schulunterrichtsgesetz §21 Absatz 3

Die Verwendung dieses Inhaltes erfolgt mit freundlicher Genehmigung des BG/BRG Purkersdorf