Mit Änderung der Empfehlung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz für die Gesundheitsbehörden zur Entlassung bestätigter Covid-19-Fälle aus der Absonderung wurde die Vorgangsweise in Tirol unter Berücksichtigung dieser Empfehlungen angepasst.
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