Im Schuljahr 2020/21 wird eine schulische Tagesbetreuung angeboten, wenn sich durch die Anmeldungen ein ausreichender Bedarf ergibt. Bekannt zu geben ist nur, ob Sie für Ihr Kind mindestens an einem Tag pro Woche eine schulische Tagesbetreuung in Anspruch nehmen werden. Bitte füllen Sie diese digitale Erhebung zur Vorinformation aus.Hier der Inhalt des Informationsschreibens unserer Bildungslandesrätin Dr. Beate Palfrader
Ganztägige Schulformen – Schulische Tagesbetreuung in Tirol
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte!
Die Kinderbetreuung hat für das Land Tirol einen hohen Stellenwert. Nicht nur für Familien, bei denen beide Elternteile berufstätig sind, sondern auch für berufstätige Alleinerzieher/innen möchten wir zeitgemäße, bedarfsgerechte, leistbare und flexible Betreuungsmöglichkeiten zur Verfügung stellen. Neben den zahlreichen (alterserweiterten) Kindergärten und Horten, die seit vielen Jahren bestehen, hat sich, neben der bedarfsorientierten Mittagsbetreuung, auch die schulische Tagesbetreuung sehr bewährt.
Die Einführung der schulischen Tagesbetreuung kann als Beispiel für die gelungene Anpassung der Institution Schule an gesellschaftliche Änderungen gewertet werden. Im Mittelpunkt stehen die Bedürfnisse der Kinder und Eltern.
Das Land Tirol hat es sich zum Ziel gesetzt, das Angebot der ganztägigen Schulformen und der schulischen Tagesbetreuung an öffentlichen, allgemein bildenden Pflichtschulen zu forcieren.
Die Anzahl der Betreuungsplätze soll ausgebaut und die Betreuungsdauer ausgeweitet werden. Es wird weiterhin keine „Zwangstagsschule“, sondern Wahlfreiheit geben. Daher wird auch im Schuljahr 2020/21 wieder eine schulische Tagesbetreuung angeboten, wenn sich durch die Anmeldungen an Ihrer Schule ein ausreichender Bedarf ergibt. Tirols Kinder sind an ihrer Schule in einer vertrauten Umgebung und bei den Pädagoginnen und Pädagogen in besten Händen. Sie lernen nicht nur lesen, schreiben und rechnen, sondern mit Engagement und Einsatz werden ihre Talente gefördert und das Rüstzeug für ein chancenreiches Leben vermittelt.
Sollte Ihr Kind im Schuljahr 2020/21 eine schulische Tagesbetreuung benötigen, so ist jetzt die Zeit zur Anmeldung gekommen!
Herzlichst Ihre
Dr. Beate Palfrader
Merkblatt
Anmeldung zur Betreuung
Wenn Sie Ihr Kind zur schulischen Tagesbetreuung anmelden möchten, dann geben Sie bitte je eine Anmeldung pro Kind in Ihrer Schule bis spätestens Freitag, 12.06.2020 ab.
Ihre Anmeldung zur schulischen Tagesbetreuung bedeutet allerdings nicht automatisch, dass an Ihrer Schule eine Tagesbetreuung zustande kommt. Sollte in Ihrer Gemeinde eine gleichwertige Alternative, zum Beispiel ein Hort oder ein alterserweiterter Kindergarten, bestehen, so muss die Gemeinde keine schulische Tagesbetreuung einrichten.
Wichtig: Zur Anmeldung ist es nicht erforderlich, dass Sie Angaben darüber machen, an welchen und an wie vielen Tagen pro Woche Ihr Kind eine schulische
Tagesbetreuung braucht. Sie müssen lediglich mitteilen, ob Sie für Ihr Kind an mindestens einem Tag pro Woche eine schulische Tagesbetreuung bis mindestens 16:00 Uhr in Anspruch nehmen werden.
Wann kommt eine Tagesbetreuung zustande?
Die schulische Tagesbetreuung muss eingerichtet werden, wenn an Ihrer Schule mindestens 15 Kinder, egal für wie viele Tage und egal für welche Wochentage, angemeldet werden. Darüber hinaus genügen in Sonderfällen und mit Zustimmung des Schulerhalters (Gemeinden) auch weniger Anmeldungen.
Tagesablauf
Die schulische Tagesbetreuung besteht aus einem gemeinsamen Mittagstisch, der Lernzeit und der Freizeit. In der Lernzeit wird Ihr Kind durch Lehrpersonen betreut. Der Mittagstisch und die Freizeitbetreuung können sowohl von Lehrpersonen, als auch Freizeitpädagogen/innen bzw. Erzieher/innen abgedeckt werden.
Kinder aus mehreren Klassen werden in Gruppen von maximal 19 Kindern betreut. Eine Beaufsichtigung bei den Hausaufgaben ist vorgesehen. Der Tagesablauf an der Schule sollte auf Empfehlung der Bildungsdirektion für Tirol so gestaltet sein, dass ab 16:00 Uhr keine Lernzeiten angesetzt sind. Dadurch wird es möglich, Kinder ab 16:00 Uhr flexibel abzuholen. Eine flexible Abholung vor dem am jeweiligen Wochentag festgesetzten Ende der Betreuung ist aber nur möglich, wenn das Kind persönlich von einem Erziehungsberechtigten abgeholt wird.
Kosten
Die Höhe der Betreuungsbeiträge und der Verpflegungskostenbeiträge setzt der Schulerhalter (die Gemeinde) zu Beginn des Schuljahres fest. Für die Lernzeiten fallen Ihrerseits keine Kosten an.
Sofern Schüler/innen den Betreuungsteil nur an einzelnen Nachmittagen besuchen, kann sich der Betreuungsbeitrag verringern. Bei der Festsetzung der Betreuungsbeiträge dürfen höchstens kostendeckende Beiträge vorgesehen werden.
Die Kosten der Verpflegung werden vom Schulerhalter durch die Einhebung von Verpflegungsbeiträgen abgedeckt.
Von der Einhebung des Betreuungs- und Verpflegungsbeitrages kann der Schulerhalter im Hinblick auf Ihre Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnisse ganz oder teilweise absehen.
Eine Abmeldung von der schulischen Tagesbetreuung ist nur zu Semester- und Schulschluss möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.tirol.gv.at/schulische-tagesbetreuung
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