Regelung für Schulen bleibt
Die neuen Beschränkungen der Regierung haben keine Auswirkungen auf die Öffnung der Schulen und Kindergärten. Die Betreuung der Kinder werde unverändert angeboten, hieß es aus dem Bundeskanzleramt. Auch im Bildungsministerium bestätigte man, dass die geplanten Regelungen aufrecht bleiben.
Wer weiter im Beruf arbeiten müsse, brauche auch eine Betreuung für seine Kinder. Diese werde an den Schulen für unter 14-Jährige auch angeboten. Pädagogen wiederum zählen zu den Berufsgruppen, deren Arbeit nicht aufschiebbar ist.
Ausführlicher Antwortkatalog des Ministeriums
An den Oberstufenschulen wird mit Wochenbeginn kein Unterricht mehr vor Ort stattfinden, an Volksschulen, AHS-Unterstufen und Neuen Mittelschulen (NMS) gelten alle Schüler, die nicht kommen, automatisch als entschuldigt.
Das Bildungsministerium hat einen ausführlichen Antwortkatalog für Schulen und Kindergärten ausgearbeitet. Nachfolgend die wichtigsten Fragen und Antworten.
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