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Standardprozedere für Schulen bei Vorliegen eines an der Schule auftretenden Verdachtsfalles und bei positiv getesteten Schülerinnen und Schülern

Stand 29. Oktober 2020

Verdachtsfalldefinition

Eine Schülerin oder ein Schüler zeigt Symptome, die an eine COVID-19-Erkrankung denken lassen (Fieber über 37,5 Grad, Verlust von Geruchs- und/oder Geschmackssinn, Husten, Halsschmerzen, Übelkeit oder Erbrechen ohne plausible andere Erklärung).

Maßnahmen bei Verdachtsfällen

  • Bei einem Verdachtsfall ist eine Separierung der Schülerin oder des Schülers in einem eigenen Raum und Beaufsichtigung durch die im Unterricht anwesende Lehrperson nicht mehr zwingend vorgesehen. Unter Einhaltung der notwendigen Schutzmaß-nahmen (Abstand, Maske bei dieser Schülerin bzw. diesem Schüler, Lüften) kann die Schülerin bzw. der Schüler im Klassenraum verbleiben.
  • Verständigung der Eltern der betroffenen Schülerin bzw. des Schülers, damit sie/er umgehend abgeholt und in häusliche Observanz übergeben werden kann.
  • Aufklärungsblatt zur weiteren empfohlenen Vorgehensweise von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten unterschreiben lassen und mitgeben.
  • Die Schule meldet die Verdachtsfälle (Schülerinnen, Schüler, Lehrpersonal, sonstiges Personal) per E-Mail unter Anschluss des Excel-Formulars „Verdachtsfall-Meldung“ an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde/Stadtmagistrat (Gesundheitsamt). Sofern Schülerinnen und Schüler betroffen sind, mögen bei den Datenfeldern „Telefonnummer“ und „E-Mail-Adresse“ die Daten der Erziehungsberechtigten angeführt werden.

Damit ist die Schule der rechtlichen Meldeverpflichtung gemäß Epidemiegesetz 1950 und COVID-19-Schulverordnung 2020/21 nachgekommen.

  • Die Veranlassung zur Testung erfolgt direkt durch die Gesundheitsbehörde.
  • Seitens der Schule Dokumentation und interner Bericht an die Schulbehörde (KRIMA-Adresse).
  • Bei Vorliegen eines Verdachtsfalles stellen Sie sich bitte beizeiten darauf ein, dass im Fall eines positiven Tests die Kontaktpersonen-Meldung (siehe unten) gebraucht wird.

Maßnahmen bei positiv getesteten Schülerinnen bzw. Schülern

  • Wenn die Testung einer Schülerin bzw. eines Schülers positiv ausfällt, kann nach den Empfehlungen der Landessanitätsdirektion vorgegangen werden (siehe „Standard-empfehlung der Tiroler Gesundheitsbehörden bei positiven Fällen“), bis eine individuelle Maßnahmensetzung durch die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde erfolgt.
  • Festlegung von weiterführenden Maßnahmen im Einvernehmen zwischen Schule und Gesundheitsbehörde.
  • Im Fall eines positiven Tests der Schülerin oder des Schülers benötigt die Gesundheitsbehörde die Namenslisten der Klassenmitglieder und anderer betroffener Personen wie (Lehrpersonen, Verwaltungs- und sonstiges Personal) unter Angabe von Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Aufenthaltsadresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, um mit der Ermittlung der Kontaktpersonen beginnen zu können. Dazu möge das beiliegende Excel-Formular „Kontaktpersonen-Meldung“ verwendet werden. Sofern Schülerinnen oder Schüler betroffen sind, mögen bei den Datenfeldern „Telefonnummer“ und „E-Mail-Adresse“ die Daten der Erziehungsberechtigten angeführt werden.